FAQ zur Anmeldung

FAQ zur Anmeldung im CatManiac e.V.

Beim Vereinswechsel

Ich bin Züchter in einem anderen Katzenverein und möchte Ihrem Verein beitreten. Was ist zu tun?

Wenn Sie bereits einem anderen Katzenverein angehören, jedoch aus diversen Gründen wechseln möchten, bedarf es einer Kündigung bei Ihrem aktuellen Verein. Bei einem Vereinswechsel benötigen wir die Kündigungsbestätigung um sicherzustellen, dass nicht von 2 oder mehr Vereinen gleichzeitig Leistungen bezogen werden. Diese Bestätigung wird streng vertraulich behandelt.

Ich möchte gerne meinen bestehenden Zwingernamen übernehmen.

Bei einem bereits registrierten Zwingernamen (außerhalb des WCF e.V.) kann dieser übernommen werden, sollte er nicht bereits schon innerhalb des Dachverbandes vergeben worden sein. Es bedarf hier einer Zwingerregistrierung direkt im Anmeldeformular. Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 50,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb der WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Ich habe einen Zwingernamen, möchte aber einen neuen beantragen.

Ein neuer Zwingername kann gern beantragt werden. Es bedarf hier einer Zwingerregistrierung, deren Informationen nach erfolgter Anmeldung im CatManiac e.V. folgen. Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 50,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Wird mein vorhandener Stammbaum des anderen Vereines anerkannt?

Grundsätzlich ja, es bedarf jedoch aufgrund unserer Angehörigkeit an einen internationalen Dachverband einer Prüfung/Kontrolle auf Richtigkeit z.B. der ausgestellten Farbbezeichnungen und Verpaarungen.

(Beispiel: Ein Tier als BKH deklariert entstanden aus einer Verpaarung zwischen BKH und Scottish Fold ist kein BKH, sondern ein Scottish Straight.)

Nach Prüfung durch das Zuchtbuchamt wird entschieden, ob dieser Stammbaum durch den CatManiac e.V. umgeschrieben werden muss. Dabei wird das Original-Exemplar des Stammbaums einbehalten, da für ein Tier nicht mehr wie 1 Stammbaum im Umlauf sein darf. Für nicht anerkannte Rassen/Fellfarben/Verpaarungen werden RIEX Stammbäume erstellt.

Laut Regelung der WCF e.V. werden bestimmte deutsche und ausländische Vereine und die dort erstellten Stammbäume nicht anerkannt - bitte frage deshalb vor deiner Anmeldung bei uns an.

Ich habe aktuell einen Wurf. Kann ich diesen beim CatManiac e.V. melden?

Unsere Zuchtlinien besagen, dass eine Wurfmeldung bis zur maximal 14. Lebenswoche erfolgen muss. Bei Point Tieren sowie rein weißen Katzen im Wurf gilt eine verlängerte Frist von 18 Wochen, da die Fellfärbung bei Point-Katzen erst später zu erkennen ist und weil bei rein weißen Kitten noch vor Stammbaum-Erstellung ein Audiometrietest erfolgen muss. Sollte man sich noch in diesem Rahmen befinden, können noch Stammbäume ausgestellt werden. Über diesen Zeitraum hinaus muss die späte Wurfmeldung beim Zuchtbuchamt begründet werden.

Werden die Titel meiner Katzen vom CatManiac e.V. übertragen?

Sollte der vorherige Verein bereits Titelurkunden erstellt haben, werden diese vom CatManiac e.V. übernommen. Anders sieht es aus, wenn noch keine Urkunden bestehen sondern nur Titelpunkte gesammelt wurden. Als Verein mit Dachverband dem WCF e.V. müssen die Ausstellungsrichtlinien für die einzelnen Titel beachtet werden. Selbst bei Besuchen von Ausstellungen bei anderen (freien) Vereinen, müssen die Regeln des angehörigen Vereines befolgt werden. Diese sind jederzeit auf der Homepage einsehbar.

Da bestimmte Vereine von der WCF e.V. nicht anerkannt werden, kann es u.U. dazu kommen, dass bestimmte Titelurkunden nicht anerkannt werden. Frage deswegen vor deiner Anmeldung bei uns nach.

Muss ich die Mitglieds-Gebühr trotzdem bezahlen, obwohl ich diese bei meinem bisherigen Verein für dieses Jahr bereits entrichtet habe?

Bei einem Vereinswechsel bezieht der Züchter Leistungen bei seinem angehörigen Verein. Ohne Zahlung der Mitgliedschaft können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Ich melde mich z.B. im September beim CatManiac e.V. an. Zahle ich dann die anteilige Jahresgebühr?

Bei einem Vereinswechsel bezieht der Züchter Leistungen bei seinem angehörigen Verein. Laut unserer Gebührenordnung kostet das 1. Jahr der Mitgliedschaft 80,00 EUR. Ab dem 2. Jahr liegt die Gebühr bei 50,00 EUR.  

Wichtig: Laut unserer Satzung gilt als Vereinsjahr/Geschäftsjahr das Kalenderjahr, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Die Gebühr zur Mitgliedschaft wird also zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig, eine erneute Forderung erfolgt dann zum Jahreswechsel und gilt dann für das gesamte Kalenderjahr der Mitgliedschaft.

Neuanmeldung als Züchter

Ich möchte anfangen zu züchten und mich im CatManiac e.V. anmelden.

Was ist zu tun?

Wenn Sie sich unserer Züchter-Community anschließen möchten, sollte es ein Zuchtziel geben. Soll gezüchtet werden weil die Katze unbedingt einmal werfen soll oder haben Sie Ziele und Pläne vor Augen? Pro und Contra einer seriösen Zucht sollten Sie gewissenhaft abwägen. Vor einer Anmeldung erwarten wir, dass Sie sich mit unseren Haltungs- Ausstellungs- und Zuchtrichtlinien und auch mit unserer Vereinssatzung auseinandersetzen. Diese akzeptieren Sie mit Ihrer Mitgliedschaft und tragen die Verantwortung bei etwaigen Verstößen, die zu Sanktionen oder einem Vereinsauschluss führen können.

Wie kann ich Mitglied im CatManiac e.V. werden?

Es gibt 2 Anmeldemöglichkeiten. Entweder bequem über das Online-Formular oder das Mitgliedschaftsformular zum selbst Ausdrucken. Bei letzterem muss dieses vollständig ausgefüllt per Mail oder auf postalischem Wege an CatManiac e.V. gesendet werden. Nach erfolgter Prüfung durch unseren Vorstand erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Mitgliedschaft sowie Informationen zu weiteren, erforderlichen Schritten.

Was ist noch für die Anmeldung wichtig?

Als angemeldeter Züchter benötigen Sie einen Zwingernamen, umgangssprachlich auch „Catteryname“ genannt. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zwingerregistrierungsformular, welches mit 3 Vorschlägen von Zwingernamen eingescannt an uns zurückgesendet werden muss. Achtung: Es gelten einige Regeln für die Vergabe des Zwingernamens. Informationen diesbezüglich findest du HIER . Einmalige Kosten für die Zwingerregistrierung: 50,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto. Der Zwinger ist innerhalb des WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Wichtig: Ohne eine Zwingerregistrierung können keine Stammbäume und Titelurkunden beantragt werden.

Welche Kosten kommen als Züchter im CatManiac e.V. auf mich zu?

Das 1. Jahr der Mitgliedschaft als Vollmitglied kostet 80,00 EUR. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr – unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.

Als Züchter kommen noch einmalige Kosten der WCF Zwingerregistrierung für den Catterynamen in Höhe von 50,00 EUR (inkl. MwSt.) + Porto auf Sie zu. Der Zwinger ist innerhalb der WCF e.V. für 20 Jahre geschützt (auch nach Ausscheiden aus dem WCF) und muss nach diesem Ablauf kostenpflichtig verlängert werden.

Die leistungsbezogenen Kosten wie Stammbäume und Urkunden entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung, die jederzeit auf der Homepage einzusehen ist. Auch kann es bei Verstößen der Zucht- und Haltungsrichtlinien zu Bußgeldern kommen.

Wie kann ich meine Gebühren begleichen?

Es gibt 2 Möglichkeiten die Gebühren zu begleichen. Bei Erhalt der Rechnung per E-Mail ist im E-Mail Text ein automatischer Zahlungslink vermerkt, den du nutzen kannst.

Alternativ kannst du den Rechnungsbetrag an die in der Rechnung angegebene Kontodaten überweisen.

Meine Katze wurde erfolgreich gedeckt. Was muss ich tun?

Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihre Katze trächtig ist, muss VOR der Geburt eine Deckmeldung erfolgen. Ist deine Katze von einem eigenen Kater gedeckt worden, kannst du online über die Homepage die Deckmeldung einreichen. Die erhältst dann automatisch eine Kopie deiner Meldung, die du nochmal prüfen kannst. Fährst du mit deiner Katze zu einem fremden Kater (Stichwort: Fremddeckung) musst du das vollständig ausgefüllte Deckmeldeformular per E-Mail an zuchtbuchamt@catmaniac.de einreichen. In beiden Fällen übermittelst du uns bereits die Stammbäume der Elterntiere sowie, falls noch nicht uns vorliegend, die Untersuchungen/Befunde von FIV/FeLV.

Eine Deckmeldung ist zwingend erforderlich (auch bei Trächtigkeitsabbruch) und ist Voraussetzung für eine Wurfmeldung.

Wann und wie kann ich für meinen Wurf Stammbäume beantragen?

Nach erfolgreicher Geburt empfehlen wir bis zur 10. Woche die Wurfmeldung zu machen, diese kann maximal noch bis zu 14. Lebenswoche der Kitten erfolgen. Bei Point Tieren sowie rein weißen Katzen im Wurf gilt eine verlängerte Frist von 18 Wochen, da die Fellfärbung bei Point-Katzen erst später zu erkennen ist und weil bei rein weißen Kitten noch vor Stammbaum-Erstellung ein Audiometrietest erfolgen muss. Nach erfolgter Deckmeldung mit Einreichung der Stammbäume solltest du bitte deine Zugangsdaten zu deinem persönlichen Online-Portal bei uns erfragen, wo du die Wurfmeldung tätigen kannst. In diesem Zuge erhältst du von uns dann auch eine separate E-Mail mit einer sehr ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung. Nach Übermittlung deiner Wurfmeldung erhalten wir dann automatisch eine Information. Nach wenigen Tagen erhältst du von uns dann per E-Mail die Rechnung. Nach Zahlungseingang benötigen wir dann circa 7-14 Werktage bis zum Versand deiner Stammbäume.

Muss ich als Züchter mit meinen Katzen auf eine Ausstellung?

Wir haben als CatManiac e.V. keinen Ausstellungszwang.
Ein Besuch einer Rassekatzenausstellung wird von unserer Seite aus jedoch empfohlen. Solch eine Ausstellung ist mehr als nur augenscheinliche Show.

Auf dieser sind zahlreiche, ausgebildete Richter vertreten die Ihnen eine unabhängige Einschätzung der Stärken und Schwächen Ihrer Rassekatze mitteilen.

Sie erhalten Informationen über die Zuchttauglichkeit der Katze sowohl Tipps für die Auswahl des richtigen Verpaarungspartners. Beispiel: Ist das Fell einer weiblichen BKH etwas zu lang und die typische Unterwolle nicht wirklich ausgeprägt, bedarf es einen Kater, der diese „Mängel“ in Hinsicht auf den Rassestandard ausgleicht.

Außenstehende, erfahrene Richter sind in der Einschätzung einer „fremden“ Katze oft objektiver und sachlicher und haben einen ganz anderen Blickwinkel als der Besitzer selbst, der seine Katze natürlich als für ihn als „perfekt“ empfindet.